Führerscheinklassen

Erfahre hier mehr über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen 

Klasse B / BF17

DEINE AUSBILDUNG 
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) 
Ausbildung: Theorie und Praxis 
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung 
Eingeschlossene Klassen: AM, L


DEIN STUNDENPENSUM 
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 
Autobahnfahrt: 4 
Nachtfahrt: 3 
Theorie: Doppel­stunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6) 
Klassenspezifisch: 2


DIE VORAUS­SETZUNGEN 
- Biometrisches Passfoto 
- Sehtest 
- Erste-Hilfe-Kurs 
- Personalausweis oder Reisepass mit        Meldebestätigung
   
WAS DU FAHREN DARFST
KFZ mit einer zG von max. 3.500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer

ANHÄNGER­REGELUNG 
- Anhänger mit einer zG von max. 750 kg sind immer erlaubt 
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn die zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg nicht übersteigt 
 

Klasse AM

DEINE AUSBILDUNG 
Mindestalter: 16 
Ausbildung: Theorie und Praxis 
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung


DEIN STUNDENPENSUM 
Übungsstunden: nach Bedarf 
Theorie:
Doppel­stunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 
bei Erweiterung: 6 
Zusatzstoff: 2


DIE VORAUS­SETZUNGEN 
- Biometrisches Passfoto 
- Sehtest 
- Erste-Hilfe-Kurs 
- Personalausweis oder Reisepass mit        Meldebestätigung
   
WAS DU FAHREN DARFST
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER 
mit einer bbH von max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor 
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor 

DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER 
mit einer bbH von max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungs­motoren 
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor 

VIERRÄDRIGE LEICHT-KFZ 
mit einer bbH von max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungs­motoren 
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor 
Leermasse max. 350 kg


 

Klasse A1

DEINE AUSBILDUNG 
Mindestalter: 16 Jahre 
Ausbildung: Theorie und Praxis 
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung 
Eingeschlossene Klassen: AM


DEIN STUNDENPENSUM 
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 
Autobahnfahrt: 4 
Nachtfahrt: 3 
Theorie: Doppel­stunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 
bei Erweiterung: 6 
Zusatzstoff: 4


DIE VORAUS­SETZUNGEN 
- Biometrisches Passfoto 
- Sehtest 
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit        Meldebestätigung

   
WAS DU FAHREN DARFST
KRAFTRÄDER 
mit einem Hubraum von max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg 

DREIRÄDRIGE KFZ MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN 
Hubraum von über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder eine bbH von über 45 km/h 
Leistung max. 15 kW

 

Klasse A2

DEINE AUSBILDUNG 
Mindestalter: 18 Jahre 
Ausbildung: Theorie und Praxis 
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung 

Stufenaufstieg:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. 

Eingeschlossene Klassen: AM, A1


DEIN STUNDENPENSUM 
Übungsstunden: nach Bedarf 
Überlandfahrt: 5 
Autobahnfahrt: 4 
Nachtfahrt: 3 
Theorie: Doppel­stunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 
bei Erweiterung: 6 
Zusatzstoff: 4


DIE VORAUS­SETZUNGEN 
- Biometrisches Passfoto 
- Sehtest 
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit        Meldebestätigung

   
WAS DU FAHREN DARFST
KRAFTRÄDER
mit einer Leistung von max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Klasse A

DEINE AUSBILDUNG 
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A 
21 Jahre für Trikes 
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb 
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung 

Stufenaufstieg: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. 

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

DEIN STUNDENPENSUM 
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 
Autobahnfahrt: 4 
Dunkelfahrt: 3 
Theorie: Doppel­stunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 
bei Erweiterung: 6 
Zusatzstoff: 4


DIE VORAUS­SETZUNGEN 
- Biometrisches Passfoto 
- Sehtest 
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit        Meldebestätigung

   
WAS DU FAHREN DARFST
KRAFTRÄDER
mit einem Hubraum von über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h 

DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER               mit einer Leistung von über 15 kW

DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE 
MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder eine bbH über 45 km/H 
Leistung über 15 kW
 

Mofa Prüfbescheinigung 

DEINE AUSBILDUNG 
Mindestalter: 15 Jahre; Anmeldung ab  14 1/2 Jahren möglich 


DEIN STUNDENPENSUM 

Theorie: Doppel­stunden á 90 Minuten 6
Praxis: 90 Minuten Grundausbildung 


DIE VORAUS­SETZUNGEN 
- Ausweiskopie
- aktuelles Passbild für die 
   Prüfbescheinigung 

   
WAS DU FAHREN DARFST
zweirädrige Fahrzeuge mit max. 25 km/h bbH
- einsitzig 
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm                  Hubraum oder Elektromotor
 

Klasse BE

DEINE AUSBILDUNG 

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) 
Ausbildung: Praxis 
Prüfung: praktische Prüfung 
Vorbesitz: Klasse B


DEIN STUNDENPENSUM 
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 3 
Autobahnfahrt: 1 
Nachfahrt: 1


DIE VORAUS­SETZUNGEN 
- Biometrisches Passfoto 
- Sehtest 
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit        Meldebestätigung

   
WAS DU FAHREN DARFST 
KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGERN ODER SATTELANHÄNGER 
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg


 

WAS DU GENERELL WISSEN SOLLTEST 

Bei allen Führerscheinklassen ist eine Anmeldung ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters sinnvoll. Das heißt wenn Du beispielsweise pünktlich zu Deinem 18ten Geburtstag den Autoführerschein haben möchtest solltest Du Dich spätestens mit 17 1/2 in der Fahrschule anmelden. 

Du darfst frühestens 3 Monate vor deinem Geburtstag die theoretische Prüfung ablegen, frühestens einen Monat vorher die praktische Prüfung. Der Führerschein wird jedoch immer erst mit Erreichen des Mindestalters ausgehändigt. 

Bei Ersterteilung der Klassen A1, B, A2 und A bekommst Du deinen Führerschein zunächst auf Probe. Deine Probezeit beginnt am Tag Deiner praktischen Prüfung und endet nach 2 Jahren. Besonders in dieser Zeit solltest Du im Straßenverkehr keine Regeln überschreiten, denn in der Probezeit werden Verstöße härter bestraft.  Zusätzlich gilt eine 0,00 Promille Grenze für die Dauer der Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren. 

PRÜFUNG
CHECK!

B196 - Motorrad ohne Prüfung 

Seit 2020 der Motorradführerschein-Light. 

Keine Prüfung, keine Sonderfahrten - dafür 125ccm voller Fahrspaß auf zwei Rädern mit einer schnellen Ausbildung und für verhältnismäßig kleines Geld.

Tipp: Macht super Spaß in der Gruppe - also am besten ein paar Leute zusammen trommeln und einen geschlossenen Kurs buchen. 

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uns mehr 
über 
die neue 
Klasse B197

 

BF 17
längere Lernzeit = mehr Sicherheit 

Das Begleitete Fahren ab 17 hat sich mittlerweile über viele Jahre bewährt. Ehemals als Modellversuch gestartet hat es gezeigt das sich so Unfallzahlen senken lassen und die Fahranfänger durch die längere Lernzeit mit ihrer Begleitung ein Plus an Erfahrung gewinnen. Zusätzlich kann man damit auch bei der KFZ-Versicherung Geld sparen. Fragt am besten bei der Versicherung eures Vertrauen die genauen Bedingungen an. 

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